veröffentlicht am 19.11.2021

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

 

 Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. 

  1. A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 

 

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen. 

  1. B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören 

 

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 BMG widersprechen. 

  1. C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen 

 

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. 

  1. D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk 

 

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. 

  1. E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage 

 

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der 

Stadt Naila – Einwohnermeldeamt- Zimmer 3 

Marktplatz 12, 95119 Naila 

Öffnungszeiten: 

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 

Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr 

vornehmen. Terminvereinbarung unter folgenden Rufnummern 09282/6834 oder 09282/6815 ist erforderlich.

 

diese Seite teilen

Das könnte Dir auch gefallen

"Das könnte Dir auch gefallen" überspringen
Zu "Das könnte Dir auch gefallen" zurückspringen

© 2024 Stadt Naila