veröffentlicht am 23.11.2021

Informationen zum Winterdienst im Stadtgebiet Naila

Aufgrund des bevorstehenden Winters bitten wir darum, in engen Straßen Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder auf Wendeplätzen zu parken, da die Räumfahrzeuge dadurch bei ihrer Arbeit behindert werden können. Wir weisen darauf hin, dass Fahrzeuge nur dort geparkt werden dürfen, wo eine Durchfahrtsbreite von mind. 3,00 m erhalten bleibt.

Um einen sicheren und geordneten Winterdienst durchführen zu können, werden in folgenden Straßen vorübergehende Halteverbote eingerichtet:

  • Schlehenweg, Froschgrün

entlang des Anwesens „Schlehenweg 11“

  • Pitschhausenweg, Froschgrün

zwischen Anwesen „Pitschhausenweg 2“ und „Pitschhausenweg 10“

  • Hühlberg, Naila

entlang Anwesen „Hühlberg 7“

  • Peunthgasse, Naila

entlang Anwesen „Anger 10“

  • Sägleithe, Naila

zwischen Anwesen „Sägleithe 5“ und „Sägleithe 7“

  • Elsternweg, Naila

Wendeplatz

  • Nailaer Straße, Marlesreuth

entlang Brunnenanlage (Einmündung Hauptstraße)

Die Halteverbote werden mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und gelten bei Schnee und Eisglätte während der Winterzeit.

Wir bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.

diese Seite teilen

Das könnte Dir auch gefallen

"Das könnte Dir auch gefallen" überspringen
Zu "Das könnte Dir auch gefallen" zurückspringen

© 2024 Stadt Naila