veröffentlicht am 17.12.2021

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer der Stadt Naila für das Jahr 2022

Für die Stadt Naila gelten für das Jahr 2022 folgende Hebesätze:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 350 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 350 %.

Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2931), die Grundsteuer für das Jahr 2022 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Sollten die Grundsteuer-Hebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden im laufenden Jahr Änderungsbescheide erteilt. 

Bezahlung der Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (Jahreszahler) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2022 fällig.

Eigentumswechsel:
Bei Grundstücks- bzw. Gebäudeverkäufen während des Jahres bleibt der bisherige Eigentümer bis zum Jahresende Zahlungspflichtiger der Grundsteuer an die Stadt Naila. Die Abrechnung der anteiligen Grundsteuer ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer. Die Stadt Naila ist dafür nicht zuständig.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

diese Seite teilen

Das könnte Dir auch gefallen

"Das könnte Dir auch gefallen" überspringen
Zu "Das könnte Dir auch gefallen" zurückspringen

© 2024 Stadt Naila