veröffentlicht am 12.05.2023

Information der Stadt Naila - Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

z.B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungs-gebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härte-fallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern

heizen.

Die Härtefallhilfen richten sich an Privathaushalte die für diese Energieträger im Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten. Die Erstattungshöhe ist auf maximal 2.000 Euro pro Privathaushalt begrenzt.

Ihren Antrag können Sie in Bayern ab dem 15. Mai 2023 stellen. Der Link zur Antragsplattform wird ab dem 15. Mai 2023 auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (www.stmas.bayern.de/energiekrise) veröffentlicht. Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie bis zum 20. Oktober 2023 stellen. Bitte beachten Sie, dass insgesamt bis zu 1,8 Mrd. Euro für die Härtefallhilfen zur Verfügung stehen. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine Härtefallhilfen mehr bewilligt und ausgezahlt werden. Sollte dies eintreffen, werden die zuständigen Stellen entsprechend informieren.

Bewilligungsbehörde für die Härtefallhilfen ist in Bayern die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG), welche hierfür mit den entsprechenden Befugnissen beliehen wurde. Für sämtliche Fragen zu den Härtefallhilfen steht Ihnen auch die Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG zur Verfügung, die Sie über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122 erreichen

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