veröffentlicht am 17.12.2024

Halteverbote für Winterdienst

Um einen sicheren und geordneten Winterdienst durchführen zu können, werden in folgenden Straßen vorübergehende Halteverbote eingerichtet:

  • Schlehenweg, Froschgrün

entlang des Anwesens „Schlehenweg 11“ bis Griesbacher Weg

  • Pitschhausenweg, Froschgrün

zwischen Anwesen „Pitschhausenweg 2“ und „Pitschhausenweg 10“

  • Hühlberg, Naila

entlang Anwesen „Hühlberg 7“

  • Peunthgasse, Naila

entlang Anwesen „Anger 10“

  • Sägleithe, Naila

zwischen Anwesen „Sägleithe 5“ und „Sägleithe 7“

  • Elsternweg, Naila

Wendeplatz

  • Parkplatz am Bahnhof, Naila

Wendebereich

  • Nailaer Straße, Marlesreuth

entlang Brunnenanlage (Einmündung Hauptstraße)

  • Friedenseiche, Lippertsgrün

entlang Anwesen „Friedenseiche 4“

In den Straßen Am Hang und Leithenweg in Naila wird in den Wintermonaten das Parken auf dem Gehweg erlaubt.

Die Anordnungen werden mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und gelten bei Schnee und Eisglätte während der Winterzeit.

Wir bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.

 

Naila, 13.12.2024

Frank Stumpf
Erster Bürgermeister

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