Um einen sicheren und geordneten Winterdienst durchführen zu können, werden in folgenden Straßen vorübergehende Halteverbote eingerichtet:
entlang des Anwesens „Schlehenweg 11“ bis Griesbacher Weg
zwischen Anwesen „Pitschhausenweg 2“ und „Pitschhausenweg 10“
entlang Anwesen „Hühlberg 7“
entlang Anwesen „Anger 10“
zwischen Anwesen „Sägleithe 5“ und „Sägleithe 7“
Wendeplatz
Wendebereich
entlang Brunnenanlage (Einmündung Hauptstraße)
entlang Anwesen „Friedenseiche 4“
In den Straßen Am Hang und Leithenweg in Naila wird in den Wintermonaten das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
Die Anordnungen werden mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und gelten bei Schnee und Eisglätte während der Winterzeit.
Wir bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
Naila, 13.12.2024
Frank Stumpf
Erster Bürgermeister
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