veröffentlicht am 19.12.2024
Es wird bekannt gegeben, dass zwischen dem Markt Oberkotzau und der Stadt Naila für das Gebiet der Stadt Naila am 13.12.2024 eine Zweckvereinbarung bezüglich der Übertragung der Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung (Geschwindigkeitsüberwachung und
Überwachung des ruhenden Verkehrs) einschließlich der weiteren Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie aller hierfür notwendigen hoheitlichen Befugnisse gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) auf Grund
des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 26.11.2024 und des Stadtratbeschlusses vom 08.07.2024 geschlossen wurde.
Weiterhin wird gemäß der ZustV bekannt gegeben, dass der Markt Oberkotzau die Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung neben den Dienststellen der Bayerischen Landespolizei auch für die Stadt Naila für das Gebiet der Stadt Naila wahrnimmt und die entsprechenden
Bescheide erlässt.
Die Anschrift der Verkehrsüberwachungsstelle beim Markt Oberkotzau lautet:
Markt Oberkotzau
VÜ Naila
Am Rathaus 2
95145 Oberkotzau
Tel.: 09286/941-28
Fax.: 09286/941-13
Naila, 16.12.2024
Stadt Naila
Frank Stumpf
Erster Bürgermeister
© 2025 Stadt Naila