veröffentlicht am 18.12.2024
Einladung
Nach Art. 8 Abs. 2, Abs. 2 und 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der Stellvertreter des Kommandanten aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Naila, einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant und Stellvertreter des Kommandanten kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Stadt Naila.
Naila, 18.12.2024
Stadt Naila
Frank Stumpf
Erster Bürgermeister
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