veröffentlicht am 16.01.2025

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bis zum Montag, 17. Februar 2025 online unter www.naila.de beantragen können, da nur bis dahin das pünktliche Zustellen durch die Post gewährleistet werden kann.
Sollten Sie nach dem 17.02.2025 einen Wahlschein beantragen wollen, so sollten Sie dies auf jeden Fall im Wahlamt (Rathaus, Marktplatz 12, 95119 Naila) vor Ort tun, um die Briefwahlunterlagen gleich in Empfang nehmen zu können.

Den Internetwahlschein können Sie hier oder über den QR-Code beantragen:

 

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ab 10.02.2025 ausgestellt werden. 

Vorab eingereichte Anträge auf Wahlschein werden berücksichtigt und schnellstmöglich bearbeitet.

 

Aufgrund der verkürzten Frist zur Beantragung eines Wahlscheins, ist das Wahlamt zu den folgenden ausgeweiteten Öffnungszeiten geöffnet:

 

Öffnungszeiten des Wahlamtes

- Montag, 10.02.2025                   7.30-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr
- Dienstag, 11.02.2025                 7.30-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr 
- Mittwoch, 12.02.2025                 7.30-15.00 Uhr
- Donnerstag, 13.02.2025             7.30-17.30 Uhr
- Freitag, 14.02.2025                    7.30-14.00 Uhr

 

- Montag, 17.02.20025                 7.30-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr
- Dienstag, 18.02.2025                 7.30-12.00 Uhr, 14.00-17.00 Uhr 
- Mittwoch, 19.02.2025                 7.30-15.00 Uhr
- Donnerstag, 20.02.2025             7.30-18.00 Uhr
- Freitag, 21.02.2025                    7.30-15.00 Uhr

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, wieder beim Wahlamt sein.

 

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