veröffentlicht am 16.01.2025

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen ab 18.02.2025 nur noch vor Ort im Rathaus beantragt werden können.

Öffnungszeiten des Wahlamtes

- Dienstag, 18.02.2025                 7.30-12.00 Uhr, 14.00-17.00 Uhr 
- Mittwoch, 19.02.2025                 7.30-15.00 Uhr
- Donnerstag, 20.02.2025             7.30-18.00 Uhr
- Freitag, 21.02.2025                    7.30-15.00 Uhr

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, wieder beim Wahlamt sein.

 

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