Zum 07.02.2026 wurden die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises seitens des Bundesministeriums des Innern angehoben.
Die Bundesdruckerei GmbH, die für die Produktion der Dokumente zuständig ist, musste die Herstellerpreise erhöhen.
Da die Gebühren, die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Kosten decken müssen, wurde die Kostensteigerung entsprechend umgelegt.
Somit müssen die Gemeinden bei Neubeantragung eines Personalausweises künftig für Menschen über 24 Jahre 46 €, statt den bisherigen 37 €, berechnen.
Unter 24 Jahren kostet der Personalausweis anstelle von 22,80 € fortan 27,60 €.
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