veröffentlicht am 12.02.2026

Hundesteuer - Aufforderung zur Anmeldung

Jeder Hund, der vier Monate alt wird, muss unverzüglich angemeldet werden, da das Halten eines über vier Monate alten Hundes der Hundesteuerpflicht unterliegt. Die Steuer beträgt 50,00 € im Jahr für den ersten Hund und 65,00 € für jeden weiteren Hund, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung bzw. –befreiung vorliegt.

Die Stadt Naila bittet hiermit alle Hundehalter, die einen vier Monate alten und noch nicht gemeldeten Hund halten, diesen im Steueramt bzw. in der Stadtkasse (Zi. 4) anzumelden. 

Alternativ können Sie Ihren Hund über das Onlineverfahren unter www.naila.de,  „Bürgerservice“, „Digitales Rathaus“, „Kämmerei/Kasse/Steueramt“, „Anmeldung eines Hundes“ anmelden.

Bitte beachten Sie, Ihren Hund umgehend bei der Stadt abzumelden, wenn er an eine andere Person abgegeben wurde, entlaufen oder verendet ist, oder wenn Sie aus dem Gemeindegebiet wegziehen.

Die Hundesteuermarke muss in allen Fällen an die Stadt Naila zurückgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Meldepflicht mit einer Geldbuße  geahndet werden können.

 

Zahlung der Hundesteuer:

Die Hundesteuer wird grundsätzlich am 31. März eines jeden Jahres fällig, ohne dass ein neuer Bescheid erteilt wird. Von allen Hundehaltern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, zieht die Stadt Naila die Steuer termingerecht ein.

Alle anderen Hundehalter, die nicht abbuchen lassen, bittet die Verwaltung, die  Hundesteuer rechtzeitig an die Stadtkasse zu überweisen, um Mahngebühren zu  vermeiden.

 

Naila, 05.02.2026

Stadt Naila

 

Frank Stumpf

1. Bürgermeister

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