veröffentlicht am 24.02.2026
Gem. § 90 Abs. 6 Satz 2 GLKrWO wird hiermit bekanntgemacht, dass das vorläufige Ergebnis der Wahl zum Ersten Bürgermeister und zum Stadtrat in der Stadt Naila unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss an der
Bekanntmachungstafel am Rathaus, Marktplatz 12, 95119 Naila
verkündigt wird.
Der Tag der Verkündigung ist für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG entscheidend. Die Wahl gilt somit als angenommen, wenn der/die Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach der Verkündigung schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Naila, Marktplatz 12, 95119 Naila, I. OG, Zimmer 14, abgelehnt hat.
Gleiches gilt für den Fall einer nachträglichen Berichtigung des Wahlergebnisses.
Für den Beginn der Wochenfrist ist hier der Tag der Verkündigung der Berichtigung entscheidend.
Naila, 24.02.2026
Bär
Gemeindewahlleiterin
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