veröffentlicht am 24.02.2026

Bekanntmachung über die Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrates in der Stadt Naila am Sonntag, 08. März 2026

Gem. § 90 Abs. 6 Satz 2 GLKrWO wird hiermit bekanntgemacht, dass das vorläufige Ergebnis der Wahl zum Ersten Bürgermeister und zum Stadtrat in der Stadt Naila unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss an der 

 

Bekanntmachungstafel am Rathaus, Marktplatz 12, 95119 Naila

 

verkündigt wird.

 

Der Tag der Verkündigung ist für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG entscheidend. Die Wahl gilt somit als angenommen, wenn der/die Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach der Verkündigung schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Naila, Marktplatz 12, 95119 Naila, I. OG, Zimmer 14, abgelehnt hat.

 

Gleiches gilt für den Fall einer nachträglichen Berichtigung des Wahlergebnisses.

 

Für den Beginn der Wochenfrist ist hier der Tag der Verkündigung der Berichtigung entscheidend.

 

Naila, 24.02.2026

 

Bär

Gemeindewahlleiterin

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