veröffentlicht am 06.03.2026
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und die Feststellung der Notwendigkeit einer erforderlichen Stichwahl findet am Montag, 9. März 2026 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 12, 95119 Naila statt.
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses für die Wahl des Stadtrates gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet am Donnerstag, 19. März 2026 um 15.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 12, 95119 Naila statt.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Naila, 05.03.2026
Bär
Gemeindewahlleiterin
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