veröffentlicht am 25.08.2026

Mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer durch Beseitigung überhängender Äste und Zweige

Oft wird festgestellt, dass direkt an öffentlichen Straßen und Wegen gepflanzte private Bäume, Sträucher, Büsche, Hecken usw. in den Straßenraum hineinragen. Sie engen den Straßenraum und den Gehweg ein, behindern die Sicht und verdecken die Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen.

 

Daher unsere Bitte: 

Überprüfen Sie doch einmal den Bewuchs Ihrer Grundstücke aus Sicht der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer und berücksichtigen Sie dabei besonders folgende Gesichtspunkte:

  • Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßennamensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit?

  • Sind die Gehwege und Rinnen gereinigt und wurde das Unkraut entfernt?

  • Sind die Hecken, Sträucher, Bäume so weit zurückgeschnitten, dass Verkehrsteilnehmer den Gehweg und die Straße ohne Behinderung nutzen können?

 

Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden (siehe Schaubild).

Den Unmut vieler Bürger rufen oftmals auch die Zustände der unbebauten Grundstücke hervor. Um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes aber auch der Nachbarn zu vermeiden, werden die Eigentümer gebeten, ihre Grundstücke bei Bedarf zu mähen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Naila. 

 

Naila, 24.08.2026

Stadt Naila

 

Dorothea Hollerbach

Zweite Bürgermeisterin

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