Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgendem Link eingesehen werden:
Erster Bürgermeister Frank Stumpf und Peter Hornfischer, Geschäftsführer der Thüga SmartService GmbH haben am 25.04.2017 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in Pechreuth und Froschbach unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Naila bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:
Der Stadt Naila ist am 17.07.2017 der Zuwendungsbescheid in Höhe von 202.487 € übergeben worden.
Mit Schreiben vom 26.01.2017 hat die Regierung von Oberfranken der Stadt Naila die Genehmigung erteilt, schon vor Erlass des Förderbescheides mit dem Vorhaben zu beginnen.
Die Stadt Naila hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 der Breitbandrichtlinie (BbR) getroffen.
Die Auswahlentscheidung kann hier eingesehen werden.
Die Stadt Naila führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Die Angebote sind bis zum 17.11.2016, 12.00 Uhr einzureichen.
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Kommune
- Stadt Selbitz (https://www.selbitz.de/seite/236826/breitbandförderung.html)
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Naila vom 05.08.2016 bis zum 12.09.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Stadt Naila und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden alle im Erschließungsgebiet bekannten Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen schriftlich befragt.
Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben.
Die Ergebnisse können hier abgerufen werden.
Die Stadt Naila veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff. der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Naila bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 12. September 2016 an der Markterkundung zu beteiligen.
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u. a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Ist-Versorgung für die Stadt Naila kann hier abgerufen werden.
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