Förderverfahren "Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)"

Die Stadt Naila beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Modul 7: Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 05.10.2023 zwischen der Stadt Naila und der Firma GlasfaserPlus GmbH unterzeichnet.

Stellungnahme der Stadt Naila zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument:

Bestätigung Kooperationsvertrag

 

Modul 6: Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 06.07.2023 ist am 15.08.2023 bei der Stadt Naila eingegangen.

Modul 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Stadt Naila bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR):

(25.05.2022)

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Naila führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb
eines ultraschnellen NGA-Netztes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung
(UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 7 BayGibitR durch.

 

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:

https://www.staatsanzeiger-eservices.de  (Veröffentlichungsnummer 2022-02-0210007)

Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform
einzureichen.

 

Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten
Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

Die Angebotsfrist endet am Donnerstag, 08.09.2022 11 Uhr.
Bieterfragen können bis Donnerstag, 01.09.2022 gestellt werden.

(25.05.2022)

Modul 3: Markterkundung Ergebnis

Die Stadt Naila hat im Zeitraum vom 05.12.2020 – 27.01.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4
BayGibitR durchgeführt.  Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

(03.12.2020)

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Naila gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Naila bittet daher, bis spätestens 27.01.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
 
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 20.01.2021 endet!

(03.12.2020)

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Naila in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

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