veröffentlicht am 03.03.2022

Hundesteuer wird fällig

Am 31. März eines jeden Jahres wird die Hundesteuer für jeden über vier Monate alten Hund zur Zahlung fällig, ohne dass ein neuer Bescheid erteilt wird. Die Hundesteuer beträgt 50 € für den ersten Hund und 65 € für jeden weiteren Hund, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung bzw. –befreiung vorliegt.

Von den Hundehaltern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, zieht die Stadt Naila die Steuer termingerecht ein. Alle anderen Hundehalter, die nicht abbuchen lassen, bittet die Verwaltung, die Hundesteuer rechtzeitig an die Stadtkasse zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden.

Wer bisher vergessen hat, seinen Vierbeiner bei der Stadt Naila an- bzw. abzumelden, kann dies online über www.naila.de oder mit vorheriger Terminvereinbarung im Steueramt (Zimmer 9) bzw. in der Stadtkasse (Zimmer 4) nachholen.

Telefonische Auskünfte zur Hundesteuer gibt es unter der Telefonnummer 09282/68-23.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird
     ist der Widerspruch einzulegen bei

der Stadt Naila, Marktplatz 12, 95119 Naila

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in B a y r e u t h , P o s t f a c h a n s c h ri f t : P o s t f a c h 1 1 0 3 2 1 , 9 5 4 2 2 B a y r e u t h , H a u s a n s c h ri f t :
F ri e d r ic h s t r a ß e 1 6, 95444 Bayreuth erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird

ist die Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth,
Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth

zu erheben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:


1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Naila (https://www.naila.de/elektronische-kommunikation) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Naila, 1. März 2022
STADT NAILA

Frank Stumpf
1. Bürgermeister

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