veröffentlicht am 16.03.2023

Wahl der Schöffen / Jugendschöffen für die Jahre 2024 mit 2028 - Benennung von Personen für die Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffen / Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt.

Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet aus denen dann durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter im Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

Aus der Stadt Naila sind für die Wahlperiode 2024 bis 2028 insgesamt 27 Personen für die Wahl der Schöffen / Jugendschöffen vorzuschlagen.

Das Landgericht Hof hat den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales des Landratsamts Hof aufgefordert insgesamt 84 in Betracht kommende Personen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste wird vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hof erstellt.
Die Stadt Naila hat dem Fachbereich Jugend, Familie und Soziales des Landratsamts Hof mindenstens je 3 Männer und 3 Frauen als Bewerber für das Amt des Jugendschöffen zu benennen. Die Vorgeschlagenen sollten mindenstens seit einem Jahr im Landkreis Hof ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfe erfahren sein (z. B. als Eltern, Erzieher, Lehrer, Ausbilder usw.

Sie haben die Möglichkeit sich selbst zu bewerben oder andere geeignete Personen für das Amt des Schöffen vorzuschlagen. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie nachfolgend:

 

oder unter 

www.justiz.bayern.de/service/schoeffen

oder www.schoeffenwahl2023.de

 

 

Bitte senden Sie uns Ihre Vorschläge schriftlich oder per E-Mail (mail@naila.de) an uns richten oder persönlich bei der Stadt Naila, Marktplatz 12, 1. Stock- Zimmer 13,

Herrn Gunther Leupold (Tel. 09282/68-32) abgeben.

 

Im Bewerbungsbogen sind persönliche Angaben, Aufenthalt in der Stadt, Beruf und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten zu machen. Bei den Jugendschöffen sind zusätzlich Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung zu machen.

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch gern zur Verfügung.

 

Naila, 31.01.2023 
STADT NAILA

 

Frank Stumpf
1. Bürgermeister

 

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