veröffentlicht am 25.05.2023

Bekanntmachung - Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Naila im Bereich „Linden“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat Naila hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Naila im Bereich „Linden“ einzuleiten

Ziel ist die Abrundung der Wohnbaufläche im Bereich der Anwesen Linden 1, 3, 4, 5, 6 und 7 sowie die Darstellung der bisher land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke Fl.Nrn. 786 Teilfläche, 790 und 790/3 Gemarkung Naila als Wohnbaufläche. Des weiteren soll die Fläche des neuen Hochbehälters Linden als Fläche für Ver- und Entsorgung dargestellt sowie die Gemeinbedarfsfläche für die Klinik Naila angepasst werden.

In der Sitzung am 22.05.2023 hat der Stadtrat Naila den Vorentwurf der Flächennutzungs-planänderung mit Begründung gebilligt und beschlossen, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit von

Dienstag, 30. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2023


zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus Naila, Stadtbauamt, Zimmer-Nr. 23, Marktplatz 12, 95119 Naila, zur Einsichtnahme auf. Die Planunterlagen sind auch im Internet auf der Webseite http://www.naila.de/rathaus-stadtrat/bauleitplanverfahren einsehbar.
Während dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Naila, 23.05.2023
S t a d t N a i l a

Frank Stumpf
1. Bürgermeister

diese Seite teilen

Das könnte Dir auch gefallen

"Das könnte Dir auch gefallen" überspringen
Zu "Das könnte Dir auch gefallen" zurückspringen

© 2024 Stadt Naila